Wasserversorgung durch die Marktgemeinde und den Zweckverband
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis.
Qualitätssicherung Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verantwortlich für die einwandfreie Qualität des von ihnen gelieferten Trinkwassers. Dies müssen sie durch eigene Untersuchungen sicherstellen.
Die Verbraucher müssen mindestens jährlich durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlage über die Qualität des Trinkwassers durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial informiert werden.
Die Wasserhärte entspricht für den gesamten Gemeindebereich dem Härtebereich 2 gemäß Waschmittelgesetz.
Der Markt Fischach hat ab 1. März 2017 die technische Betriebsführung der Wasserversorgung für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen an den Zweckverband Stauden-Wasserversorgung abgegeben.
Ansprechpartner für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen sowie
Aretsried, Heimberg, Itzlishofen, Reitenbuch, Siegertshofen, Tronetshofen, Todtenschläule und Wollmetshofen ist der