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Aktuelles
Dienstbetrieb Rathaus Fischach
SprechzeitenMontag-Freitag 8.00 -12.00 Uhr Mittwoch 16.00 -18.00 Uhr Die Marktverwaltung ist selbstverständlich während der bekannten Öffnungszeiten per Telefon, Telefax und Email für Sie erreichbar. Im übrigen wird gebeten, notwendige Behördengänge – wenn irgend möglich - nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem jeweils zuständigen Sachgebiet zu tätigen. Diese telefonischen Voranmeldungen haben sich bewährt, damit Wartezeiten vermieden werden können. Nutzen Sie auch gerne unser neues Bürgerservice-Portal. Emailadressen und Telefonnummern finden Sie hier.
Straßensperrungen: Umleitung zur Schule & KiGa St. Michael
Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Kanal- und Wassernetz kommt es im Bereich der Einmündung Hauptstraße / Mühlstraße zu folgenden Einschränkungen:
• Freitag, 17.04.2026: Vollsperrung der Einmündung. • Wochenende (18.04. – 19.04.): Die Durchfahrt ist frei. • Montag, 20.04. bis Dienstag, 21.04.2026: Erneute Vollsperrung.
Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit:
• Umleitung: Die Zufahrt zur Grund- und Mittelschule, zum Kindergarten St. Michael und zur Staudenlandhalle erfolgt über die Wilhelm-Wörle-Straße. • Ausnahme: Während der Sperrphasen ist die Durchfahrt für Schulbusse und Rettungskräfte weiterhin möglich.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die unvermeidbaren Behinderungen.
Die Marktverwaltung
Vollsperrung / Umleitung Aretsried für den Auf- und Abbau von Milchtanks
Von Montag, den 27. April 2026 bis Donnerstag, den 30. April 2026, sind Auf- und Abbauten von Milchtanks vorgesehen, weshalb ein Teil der Weiherstraße in Aretsried gesperrt sein wird.
Die Umleitung wird ausreichend ausgeschildert und führt über die Arnoldstraße / Zollerstraße. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, sich hier an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen (Engstelle im Kurvenbereich / Recht vor Links).
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Die Marktverwaltung
Rasenmähroboter sind eine Gefahr für Tiere
14.04.2026 Unbeaufsichtigter Einsatz kann gegen geltendes Recht verstoßen
Was als komfortabler Gartenhelfer gilt, stellt für viele Wildtiere eine erhebliche Gefahr dar: Automatische Rasenmähroboter verletzen und töten regelmäßig Igel, Amphibien, Reptilien und andere bodenlebende Arten. Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist dabei nicht bewusst, dass sie sich bereits heute im Konflikt mit geltendem Recht befinden können. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dieses Verbot betrifft nicht nur Igel, sondern auch zahlreiche Amphibien wie Frösche, Kröten, Salamander und Molche sowie Reptilien wie Zauneidechsen, Blindschleichen oder Ringelnattern. Ein häufig diskutiertes Nachtfahrverbot greift dabei zu kurz: Auch tagsüber halten sich geschützte Tiere im Garten auf – etwa beim Sonnenbaden oder in Ruhephasen – und sind dann besonders gefährdet, da sie sich kaum bewegen und von Mährobotern nicht erkannt werden.
Die technische Problematik verschärft die Situation zusätzlich: Die Sensorik moderner Geräte, etwa Kamera- oder Ultraschallsysteme, erkennt kleine Tiere nicht zuverlässig. Besonders Jungtiere wie wenige Zentimeter große Amphibien bleiben für die Geräte faktisch unsichtbar. Nach fachlicher Einschätzung handelt es sich hierbei um ein systembedingtes Problem, das sich auch durch technische Weiterentwicklungen nur sehr eingeschränkt lösen lässt.
Verantwortung liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern Für Nutzende ergibt sich daraus eine klare Pflicht: Sie müssen sicherstellen, dass durch den Einsatz ihrer Geräte keine geschützten Tiere verletzt oder getötet werden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar strafrechtliche Konsequenzen – auch ohne zusätzliche behördliche Anordnungen. Auch das Tierschutzgesetz setzt klare Grenzen: Niemand darf einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Bequemlichkeit oder Zeitersparnis gelten rechtlich nicht als solche Gründe. In schweren Fällen kann die Tötung eines Wirbeltiers strafbar sein.
Besonders kritisch ist ein oft übersehener Widerspruch: In den Sicherheitshinweisen vieler Hersteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mähroboter nicht unbeaufsichtigt betrieben werden sollen. Die Verantwortung liegt somit eindeutig bei den Nutzerinnen und Nutzern. Gleichzeitig besteht der Hauptzweck der Geräte gerade darin, Zeit zu sparen und den Betrieb ohne Aufsicht zu ermöglichen. Dieser Zielkonflikt entbindet jedoch nicht von der Pflicht, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Tiere zu schützen. Im Unterschied dazu gilt gelegentliches, handgeführtes Mähen als deutlich unkritischer: Es erfolgt unter unmittelbarer menschlicher Kontrolle, ist zeitlich begrenzt und ermöglicht es Tieren in der Regel, zu flüchten. Ein dauerhaft autonomer Betrieb hingegen erhöht das Risiko erheblich.
Landkreis appelliert, Mährobotereinsatz kritisch zu hinterfragen Die Folgen zeigen sich bereits deutlich: Verletzte Wildtiere – insbesondere Igel – werden regelmäßig mit schweren Schnittverletzungen, gebrochenen Gliedmaßen oder inneren Verletzungen in Auffangstationen abgegeben. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, stoßen jedoch zunehmend an ihre Grenzen. Landrat Martin Sailer betont: „Der Schutz unserer heimischen Tierwelt beginnt direkt vor der eigenen Haustür. Rechtsbruch beginnt nicht erst im Wald oder im Naturschutzgebiet, sondern bereits im eigenen Garten. Moderne Technik entbindet niemanden von gesetzlichen Pflichten oder von Verantwortung gegenüber Lebewesen und deren Leid.“ Wer ein verletztes Tier findet oder durch den Einsatz eines Mähroboters ein Tier verletzt hat, ist verpflichtet, unverzüglich zu handeln und tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterlassene Hilfe verlängert unnötiges Leid und kann zusätzliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Der Landkreis appelliert daher an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer, den Einsatz von Mährobotern kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvoll zu gestalten. Strukturreiche Gärten, Rückzugsräume für Tiere sowie ein bewusster Umgang mit Technik leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen
Tierwelt. Die Botschaft ist klar: Der Einsatz von Rasenmährobotern ist kein Kavaliersdelikt. Jeder Garten kann Lebensraum sein – oder zur tödlichen Falle werden. Die Verantwortung liegt bei uns allen.
Abschliessende Ergebnisse der Kommunalwahl
Sanierung des Fahrbahnbelags
der Landkreis Augsburg plant im Zeitraum vom 01.08.2026 bis ca. 29.08.2026 die Sanierung des Fahrbahnbelags der Hauptstraße, Fischach im Bereich von der Hauptstraße 10 (Einmündung in die Mühlstraße) bis Ortsende Willmatshofen. Über die genauen Einschränkungen in diesem Zeitraum, erfolgt noch eine gesonderte Information.
Im Vorgriff auf diese Maßnahme, wird der Markt Fischach seinerseits Sanierungsarbeiten für Kanal, Wassernetz und in Teilbereichen des Gehwegs vornehmen.
Diese Maßnahmen beginnen am 13.04.2026 und werden größtenteils bis zum 31.07.2026 abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum kommt es punktuell immer wieder zu Behinderungen und auch zur Abstellung der Wasserversorgung. Die aktuell betroffenen Haushalte, werden aber immer direkt und zeitnah informiert. Im Zeitraum vom 25.05.2026 bis 06.06.2026 kommt es zu einer Vollsperrung im Bereich von der Hauptstraße 10 bis zur Hauptstraße 61. In dieser Zeit wird der Durchgangsverkehr großräumig umgeleitet, Anlieger dürfen so weit als möglich noch fahren. Mit Einschränkungen und Behinderungen ist aber zu rechnen.
Wir bitten um ihr Verständnis für die mit dieser unabdingbar notwendigen Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten, Einschränkungen und Behinderungen während der Bauzeit.
Markt Fischach

Flyer Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Der „Augsburger-Land-Becher“ Der Landkreis Augsburg hat mit dem „Augsburger-Land-Becher“ ein neues Angebot ins Leben gerufen, das nachhaltige Veranstaltungsformate fördert und gleichzeitig die Freizeitregion Augsburger Land sichtbar macht. Der Becher ist Teil einer Kooperation zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) und der Wirtschaftsförderung des Landkreises. Der wiederverwendbare Mehrwegbecher steht ab sofort für Veranstaltungen im gesamten Landkreis zur Verfügung – in zwei Größen (0,4 l und 0,2 l), mit regionalem Design und nachhaltiger Handhabung. Die Ausgabe, Buchung und Reinigung erfolgt über den Eventdienstleister Eventmeile aus Neusäß, der eine ressourcenschonende und professionelle Abwicklung garantiert. Die Nutzung des Bechers ist kostenfrei, es fallen lediglich Gebühren für die Reinigung an (12 ct netto pro Becher), sowie Lieferkosten, sofern die Becher nicht in Neusäß selbst abgeholt und zurückgebracht werden. Besonders hervorzuheben ist die Förderaktion des AWB:Vom 0 1.07.2025 bis zum 31.12.2026 können Vereine, Schulen, Kindergärten und Gemeinden mit Hauptsitz im Landkreis Augsburg den Becher komplett kostenfrei nutzen, da die Reinigungskosten durch den AWB erstattet werden. Voraussetzung ist die Einreichung eines ausgefüllten Förderantrags nach Rechnungseingang über die Website des AWB. Hinweis: Die Förderung kann nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Zudem sind etwaige Lieferkosten von der Förderung ausgenommen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Reservierung finden Sie im Webshop unter: augsburger-land-becher.eventmeile.de 
Leitfaden für Vereinsfeiern
Absichtserklärung zum Nahwärmeanschluss in Fischach
Information LRA Baumschnitt
Verbot von Schnitt/Stockhieb im Zeitraum von 1. März bis 30. September bei Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen und anderen Gehölzen.
Der Markt Fischach nimmt Photovoltaikanlage auf der Kläranlage in BetriebEntsprechend einem einstimmig gefassten Marktgemeinderatsbeschluss hat die Fa. ESS Kempfle auf dem Betriebsgebäude der gemeindlichen Kläranlage eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet. Diese Anlage ist jetzt am 06.10.2023 freigeschaltet worden und führt auf der Grundlage der jetzt geltenden Strompreise zu einer jährlichen Kosteneinsparung der Gemeinde in Höhe von 14.000,-- EUR. Im Rahmen einer Begehung erläuterte der Inhaber der Fa. Kempfle dem Personal der Kläranlage sowie Vertretern der Gemeinde die Wirkungsweise der Anlage im Detail.  Foto (v. Herr Franz Bauer): Von links: Mitarbeiter Hr. Hack, Hr. Baran, MGR Linderl, GL Thoma, MBM Rindle, MGR Thoma, BGM Ziegelmeier, Hr. Müller der Fa. ESS Kempfle, MGRin Disse-Reidel
Solar- und Gründachpotenzialkataster für den Landkreis Augsburg
In dem kostenlosen Online-Dienst können Sie sich darüber informieren, ob und wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage bzw. als Gründach geeignet ist. Klick für Klick erhalten Sie darüber Informationen und können Module planen, Kosten berechnen lassen und die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anschaffung prüfen. Die Statik der Gebäude ist in den Berechnungen nicht enthalten. Das Solar- und Gründachpotenzialkataster für den Landkreis Augsburg und alle weiteren Informationen können unter www.landkreis-augsburg.de/solarkataster aufgerufen werden. Ansprechpartnerin für weitere Fragen zum Solar- und Gründachpotenzialkataster ist Klimaschutzmanagerin Anna Schmid, Tel.: 0821 3102 2610, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Mehr Informationen zu Photovoltaik- und Solarthermieanlagen finden Interessierte unter www.landkreis-augsburg.de/energieberatung.

Die Stauden – Stille Schönheit im Herzen von Schwaben
Der Trailer wurde mit freundlicher Genehmigung des Buchverlegers Herr Högel zur Verfügung gestellt.
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