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Information zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Fischach kann auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:
- Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Markt Fischach eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet
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Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeiten bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) |
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